Änderungen in den wohnwirtschaftlichen Programmen der KfW Energieeffizient Sanieren - Kredit und Zuschuss: Wiedereinführung der Einzelmaßnahmen · Mit der Wiedereinführung der Förderung hocheffizienter Einzelmaßnahmen (Dämmung, Fenster, Heizungs- und Lüftungstechnik) zum 01.03.2011 wird eine schrittweise energetische Modernisierung ermöglicht. In diesem Zusammenhang werden die technischen Anforderungen künftig im Durchschnitt um etwa 20 % erhöht. Bisher bezogen sich die technischen Mindestanforderungen auf den Wärmedurchgangswiderstand („R-Wert“). Bereits vorhandene Bauteile blieben dabei unberücksichtigt. Ab dem 01.03.2011 wird das Berechnungsverfahren umgestellt. Entscheidend für die Förderung ist die Einhaltung des vorgegebenen Wärmedurchgangskoeffizient („U-Wert“) für das gesamte Bauteil inkl. der neu aufzubringenden Dämmung. Damit ist bei Bauteilen mit guter bis sehr guter Dämmung ggf. eine geringere zusätzliche Dämmung als bisher erforderlich. · Im Sinne der Qualitätssicherung und zur Unterstützung eines ganzheitlichen Konzepts für eine energetische Gebäudesanierung verbindet die KfW diese höheren Anforderungen mit der Einbindung von Sachverständigen bei den Einzelmaßnahmen (analog der Vorgehensweise beim KfW-Effizienzhaus). Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung · Zur Unterstützung der höheren Anforderungen öffnet die KfW die Sonderförderung im Baubegleitungszuschuss für jede durchzuführende Einzelmaßnahme. Bislang war die Förderung erst ab zwei Einzelmaßnahmen möglich. Energieeffizient Bauen · Die im Energiekonzept vorgesehene Förderung des Ersatzneubaus wird gegenwärtig hinsichtlich ihrer Ausgestaltung unter wohnungswirtschaftlichen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Aspekten intensiv geprüft. Die KfW weist darauf hin, dass energieeffiziente Neubauten in den jeweiligen Förderstufen des Programms Energieeffizient Bauen auch Ersatzneubauten sein können. Alle Wohnwirtschaftlichen Förderprogramme · Im Interesse eines breiten Angebots der Finanzierungsvarianten in den Förderprogrammen wird ab dem 01.03.2011 eine endfällige Laufzeitvariante in allen wohnwirtschaftlichen Eigen- und Bundesprogrammen eingeführt. Unter der Beibehaltung der üblichen Mindestlaufzeit von vier Jahren bietet die KfW endfällige Laufzeiten bis zu acht Jahren an. Die endfällige Laufzeitvariante ist mit der Maßgabe verbunden, dass bereits bei Vertragsabschluss die Vorgehensweise zur Fortführung oder Ablösung des Darlehens geregelt ist. Leffin GmbH  -  Oppener Strasse 141  -  52146 Würselen  -  email: info@leffin.de